Der 9. Juli 2026 war für die europäische Netzpolitik ein ungewöhnlicher Tag. Im Europäischen Parlament stimmten 314 Abgeordnete dafür, die Position des Rates zur sogenannten ChatkontrolleCHATKONTROLLEUmgangssprachlicher Begriff für das automatisierte Durchsuchen privater Nachrichten und Uploads auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs. In der geltenden Fassung dürfen Anbieter das freiwillig tun, sie müssen nicht. abzulehnen. Weniger Abgeordnete stimmten dagegen. Die Regelung trat trotzdem in Kraft und gilt nun bis zum 3. April 2028.
Das ist kein Rechenfehler und auch keine Manipulation. Es ist das Ergebnis einer Verfahrensregel, die den meisten Menschen unbekannt ist und die in diesem Fall den Ausschlag gab. Wie es dazu kam, lässt sich anhand von drei Abstimmungen in vier Monaten nachvollziehen.
Drei Abstimmungen in vier Monaten
Am 26. März 2026 lehnte das Parlament die Verlängerung der bestehenden Ausnahmeregelung ab, mit 228 zu 311 Stimmen. Damit lief die Regelung am 3. April 2026 aus. Für gut drei Monate gab es in der EU keine rechtliche Grundlage mehr dafür, dass Anbieter wie Google, Microsoft oder Meta private Nachrichten freiwillig nach Missbrauchsmaterial durchsuchen.
Am 2. Juli 2026 beschloss der Rat der EU eine neue, befristete Fassung derselben Ausnahme. Interne Dokumente, die netzpolitik.org veröffentlichte, zeigen, wie wichtig den Mitgliedstaaten das war. Das Bundesinnenministerium wies die deutsche Delegation an: „Die schnellstmögliche Wiederherstellung der Rechtslage vor Auslaufen der Interims-Verordnung hat höchste Priorität.“ Die Weisung war als Verschlusssache eingestuft.
Am 7. Juli entschied das Parlament mit 331 zu 304 Stimmen, den für erledigt gehaltenen Vorgang erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Zwei Tage später folgte die entscheidende Abstimmung.
Warum 314 Stimmen nicht genügten
Der Unterschied liegt in der Verfahrensart. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola brachte den Vorschlag nicht als neues Gesetzgebungsverfahren zurück, sondern veranlasste den Rat, seine Position erneut einzureichen. Damit landete der Vorgang in der zweiten LesungZWEITE LESUNGStufe des EU-Gesetzgebungsverfahrens. Anders als in der ersten Lesung genügt hier keine einfache Mehrheit der Anwesenden mehr: Um die Position des Rates abzulehnen oder zu ändern, braucht das Parlament die absolute Mehrheit aller seiner Mitglieder..
In der ersten Lesung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. In der zweiten Lesung nicht. Dort muss das Parlament die absolute Mehrheit aller Mitglieder aufbringen, um eine Ratsposition zu kippen. Das Parlament hat 720 Sitze, die absolute Mehrheit liegt damit bei 361 Stimmen. Wer nicht anwesend ist oder sich enthält, zählt faktisch wie eine Zustimmung zum Rat.
314 Abgeordnete stimmten für die Ablehnung. Das war mehr als die Gegenseite, aber 47 Stimmen zu wenig für die erforderliche Schwelle. Der Vorschlag war damit nicht abgelehnt, sondern angenommen.
Freiwillig heißt nicht folgenlos
Was am 9. Juli beschlossen wurde, ist eine Ausnahme von der ePrivacy-RichtlinieEPRIVACY-RICHTLINIEEU-Richtlinie zum Schutz der Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation. Sie verbietet Anbietern grundsätzlich, Inhalte ihrer Nutzer mitzulesen. Die Chatkontrolle ist eine befristete Ausnahme von diesem Verbot.. Diese Richtlinie verbietet Anbietern eigentlich, in die Kommunikation ihrer Nutzer zu schauen. Die Ausnahme erlaubt es ihnen, es dennoch zu tun, sofern sie nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs suchen.
Wichtig ist der Unterschied zwischen dürfen und müssen. Kein Anbieter ist verpflichtet zu scannen. Wer es tut, macht sich damit aber nicht strafbar. In der Praxis scannen die großen amerikanischen Plattformen seit Jahren, weil sie in den USA ohnehin zur Meldung verpflichtet sind.
Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet das: Wer über einen Dienst kommuniziert, der scannt, dessen unverschlüsselte Nachrichten und Bilder werden automatisiert mit Datenbanken bekannten Materials abgeglichen. Bei einem Treffer geht eine Meldung an die Behörden, in Deutschland über das Bundeskriminalamt.
Was ausgenommen ist
Ein Zusatzantrag der Grünen wurde angenommen. Er nimmt Ende-zu-Ende-verschlüsselteENDE-ZU-ENDE-VERSCHLÜSSELUNGVerfahren, bei dem eine Nachricht nur auf dem Gerät des Absenders und dem des Empfängers lesbar ist. Der Anbieter selbst kann den Inhalt nicht entschlüsseln, also auch nicht durchsuchen. Dienste ausdrücklich aus. Signal, Threema und WhatsApp fallen damit nicht unter die Regelung.
Das ist die inhaltlich wichtigste Einschränkung, und sie ist im aktuellen Text ausdrücklich festgeschrieben. Sie gilt allerdings nur für die jetzt verlängerte Fassung. Die dauerhafte Verordnung, über die getrennt verhandelt wird, enthält diese Zusage nicht.
Mehr Meldungen, nicht mehr Fälle
Die Wirksamkeit des freiwilligen Scannens lässt sich in Deutschland an den Zahlen des Bundeskriminalamts ablesen. Im Bundeslagebild „Sexualdelikte“ wurden für 2023 insgesamt 180.300 gemeldete Chats erfasst, gegenüber 136.450 im Jahr davor. Die Zahl der Meldungen stieg also um rund ein Drittel.
Die Zahl der strafrechtlich relevanten Fälle stieg nicht mit. Sie sank leicht, von 89.850 auf 89.350. Damit war 2023 erstmals weniger als die Hälfte der gemeldeten Chats überhaupt strafrechtlich relevant, nämlich knapp 50 Prozent.
Das heißt nicht, dass die übrigen Meldungen wertlos waren. Es heißt, dass mehr Scannen nicht automatisch mehr Fälle bedeutet, und dass jede Meldung Bearbeitungszeit bei Behörden bindet, die für die tatsächlich relevanten Fälle fehlt. Wer die Regelung bewerten will, sollte diese Relation kennen.
Die eigentliche Verordnung steckt fest
Alles bisher Beschriebene betrifft nur die befristete Ausnahme, in der Debatte oft „Chatkontrolle 1.0“ genannt. Die dauerhafte Verordnung, die verpflichtendes Scannen vorsieht und auch verschlüsselte Dienste erfassen könnte, ist davon getrennt.
Sie steckt seit Jahren im TrilogTRILOGVerhandlungsrunde zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament, in der die drei Institutionen einen gemeinsamen Gesetzestext aushandeln. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. fest. Die fünfte Verhandlungsrunde fand am 29. Juni 2026 statt, ohne Ergebnis. Für Juli angesetzte Termine wurden abgesagt. Der nächste politische Trilog ist für den 29. September 2026 vorgesehen.
Der Konflikt verläuft entlang klarer Linien: Die Kommission will verpflichtendes Scannen, das Parlament will es auf freiwillige und eng begrenzte Maßnahmen beschränken, die Mitgliedstaaten unterstützen überwiegend die freiwillige Variante. Solange diese Positionen nicht zusammenfinden, bleibt es bei der befristeten Regelung.
Was das für dich bedeutet
Kurzfristig ändert sich für die meisten Menschen nichts, was nicht schon vorher galt. Die großen Plattformen haben auch in den drei Monaten ohne Rechtsgrundlage nicht aufgehört zu existieren, und wer Signal oder Threema nutzt, war und bleibt außen vor.
Praktisch relevant ist die Unterscheidung, die der Beschluss festschreibt: Unverschlüsselte Kommunikation kann durchsucht werden, Ende-zu-Ende-verschlüsselte nicht. Wer diesen Unterschied für sich nutzen will, findet in unserem Vergleich der E-Mail-Alternativen und in den Werkzeugen die praktischen Schritte dazu.
Politisch bemerkenswert bleibt das Verfahren. Eine Regelung, gegen die im März eine Mehrheit stimmte und gegen die im Juli erneut eine Mehrheit der Anwesenden stimmte, gilt nun bis 2028. Nicht weil sich Meinungen geändert hätten, sondern weil sich die Verfahrensart änderte und damit die erforderliche Schwelle. Ob man das für einen legitimen Teil des Parlamentsrechts hält oder für einen Kunstgriff, ist eine politische Bewertung. Die Abfolge der Ereignisse ist dokumentiert und nachprüfbar.